Das Bundesgesundheitsministerium hat die Absicht, die Wahltarife der Krankenkassen für Arzneimittel der „besonderen Therapierichtungen“ zu streichen. Das wären alle Phytotherapeutika, Homöopathika und Anthroposophika.
Aktuell läuft eine Petition bei change.org, die ich gerne weiterempfehle.
Der Ersteller der Petition schreibt:
In der Gesetzesvorlage TSVG sieht das Bundesgesundheitsministerium vor, den Wahltarif für komplementärmedizinische Arzneimittel zu streichen. Dadurch wird die Verordnung homöopathischer, anthroposophischer und anderer komplementärmedizinischer Arzneimittel diskriminiert. Der Wahltarif ist fester Bestandteil der bisherigen Gesetzgebung und ermöglicht den Krankenkassen und den Behandlerinnen und Behandlern Arzneimittel zu verordnen, die den besonderen Therapierichtungen Homöopathie, Anthroposophische Medizin u.a. entsprechen. Als Wahltarif können die Krankenkassen frei entscheiden, ob sie bei entsprechender Berechnung der Versicherungsprämie die Kosten dieser Arzneimittel übernehmen. Eine Einschränkung dieser Wahlmöglichkeit stellt einen gravierenden Eingriff in die Therapiefreiheit dar und kann nicht hingenommen werden.
Hahnemann-Gesellschaft
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