Wehret den Anfängen – Impfzwang verhindern, Masernschutzgesetz abschaffen

Die Bundestagspetition zur Revision des Masernschutzgesetzes ist online und kann nun gezeichnet werden

Wer in den vergangenen Jahren nicht geschlafen hat, hat bemerkt: Die Zeichen stehen auf Zwang und staatliche Bevormundung. Überall. Aber vor allem im Gesundheitswesen. Die SARS-CoV-2-Pandemie war ein großer Trichter, der die Menschen mehrheitlich in die unerprobten und, wie wir jetzt wissen, gefährlichen gentechnischen Präventionstechnologien treiben sollte, die uns die Politik euphemistisch als „Impfungen“ verkaufte. Die Versprechungen waren alle hohl, um nicht zu sagen gelogen. Angefangen von Merkels „Die Pandemie ist vorbei, wenn wir die Impfung haben“, bis zu Spahns und Lauterbachs „wirksam und sicher“.

Während dieser Pandemie, am 10. Februar 2020, wurde ein neues Masernschutzgesetz erlassen, das am 1. März 2020 in Kraft trat, praktischerweise zu einem Zeitpunkt, als niemand so richtig aufgepasst hat. Der Entwurf stammt aus dem September 2019 und wer die Ministerialbürokratie kennt, weiß, dass so etwas schon eine Weile vorher ausgekocht werden musste, damit es dann als Entwurf dem Parlament vorgelegt werden konnte.

Der Kern dieses Gesetzes ist die Verpflichtung für Kindergartenkinder, einen Masernimpfnachweis zu erbringen, damit sie in den Kindergarten oder die KITA gehen können. Man kann auch die Immunität gegen Masern durch Antikörpertiter nachweisen, also durch die Tatsache, dass ein Kind bereits Masern gehabt hat (siehe). Da Schulpflicht vorgeht, wird zwar möglicherweise noch kontrolliert und auch ein fehlendes Impfzeugnis an das Gesundheitsamt gemeldet, aber die Behörden dürfen das Kind nicht am Schulbesuch hindern. Nach Ende der Schulpflicht, also für höhere und weiterführende Schulen, kann das wieder ein Thema werden.

De facto wird also mit der Nachweispflicht einer Masernimpfung eine Masernimpfpflicht eingeführt.

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